Kommission

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Kommission

Hiermit steuern Sie, wie Kommissionen an der Kasse behandelt werden.

 

Kommission bedeutet dabei, dass ein bekannter Kunde (eine Kundenzuordnung muss vorgenommen werden) Ware mitnehmen kann, ohne dass diese direkt bezahlt werden muss.

Dabei wird der Kassenbon in ein Kommission umgewandelt. Diese kann dann später zurückgebracht werden und der Kunde entscheidet, welche Artikel er kaufen möchte.

(z.B. wenn Ware zur Auswahl mitgegeben wird).

 

Oft wird dabei ein Betrag vom Kunden gefordert, der entweder als Anzahlung oder als Kaution gebucht wird.

 

Bei den Optionen "Kommission" legen Sie fest, wie ein solcher Betrag zu buchen ist.

 

 

 

 

Im Feld Typ legen Sie fest, ob ein kassierter Betrag als A (Anzahlung) oder K (Kaution) gebucht wird.

Soll eine Buchung als Kaution erfolgend, muss zwingen ein entsprechender Artikel für die Verbuchung angegeben werden.

 

Wie auch bei anderen Kassenvorgängen regelt die Kontenzuordnung des Artikels die Verbuchung.

Je nach Art Ihres Unternehmens bzw. der verkauften Produkte kann der Artikel "Kaution" unterschiedliche Steuersätze aufweisen.

Klären Sie deshalb mit Ihrem Steuerberater, welcher Steuersatz in Ihrem Fall anzuwenden ist.

 

Die Optionsmaske könnte beispielsweise wie folgt ausgefüllt sein: